Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: Juni 2026 · Gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Landingpage der Zitzelsberger Akademie (akademie.zitzelsberger.org) der Zitzelsberger Gebäudereinigung GmbH, einschließlich des darauf bereitgestellten Anfrage-Formulars zur Zugangsfreischaltung.
Rechtsgrundlage
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28.06.2025 in Kraft getreten und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Als Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz über 2 Mio. EUR fallen wir in den Anwendungsbereich.
Angewandter Standard
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 Stufe AA sowie den Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 in der jeweils aktuellen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Seite ist weitgehend mit den WCAG 2.1 Stufe AA vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen ggf. nicht oder nur teilweise barrierefrei.
Nicht oder nur teilweise barrierefreie Inhalte
- Einzelne dekorative Grafik- und Emoji-Elemente dienen ausschließlich der visuellen Gestaltung und sind ohne semantische Auszeichnung.
- Die externe Lernplattform (mymemberspot.de), auf die der Login verlinkt, liegt außerhalb unseres Einflussbereichs; für deren Barrierefreiheit ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.
Wir arbeiten daran, verbleibende Einschränkungen sukzessive zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im Juni 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben Barrieren auf dieser Seite festgestellt, Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten uns Anregungen geben? Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
Ansprechpartner für Barrierefreiheit:
Zitzelsberger Gebäudereinigung GmbH
Am Elzdamm 44, 79312 Emmendingen
E-Mail: barrierefreiheit@zitzelsberger.org
Telefon: +49 (0) 7641 / 93 700-80
Wir bemühen uns, auf Ihre Rückmeldung innerhalb von 6 Wochen zu antworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn keine zufriedenstellende Lösung erzielt werden kann, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde der Länder wenden. Für Baden-Württemberg ist zuständig:
Regierungspräsidium Tübingen
Marktüberwachung nach dem BFSG
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen
Website: rp.baden-wuerttemberg.de