Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: Juni 2026 · Gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Landingpage der Zitzelsberger Akademie (akademie.zitzelsberger.org) der Zitzelsberger Gebäudereinigung GmbH, einschließlich des darauf bereitgestellten Anfrage-Formulars zur Zugangsfreischaltung.

Rechtsgrundlage

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28.06.2025 in Kraft getreten und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Als Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz über 2 Mio. EUR fallen wir in den Anwendungsbereich.

Angewandter Standard

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 Stufe AA sowie den Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 in der jeweils aktuellen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Seite ist weitgehend mit den WCAG 2.1 Stufe AA vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen ggf. nicht oder nur teilweise barrierefrei.

Nicht oder nur teilweise barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten daran, verbleibende Einschränkungen sukzessive zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im Juni 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Wir bemühen uns, auf Ihre Rückmeldung innerhalb von 6 Wochen zu antworten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn keine zufriedenstellende Lösung erzielt werden kann, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde der Länder wenden. Für Baden-Württemberg ist zuständig: